Tätigkeitsschwerpunkte
ZU ERBRECHTLICHEN ANGELEGENHEITEN GEHÖREN
● Beratung bei Gestaltung von Testamenten
● Beurteilung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus Testamenten
● Ermittlung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
● Beratung und Begleitung bei notwendigen Teilungsversteigerungen zur Auflösung
von Erbengemeinschaften
● Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche
● u.a.